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Anforderungen an die vertragliche Verzahnung der Lernorte aus der Perspektive der Akkreditierung

Den Ausgangspunkt vertraglicher Verzahnung bildet auch für den Akkreditierungsrat stets die Tatsache, dass ein duales Studium primär ein Studium ist und in der Verantwortung der Hochschule oder der Berufsakademie steht. Die Hochschule/Berufsakademie bürgt für die Qualität und die Umsetzung des dualen Studien-/Ausbildungsgangskonzepts und muss deshalb in der Lage sein, die Kooperationspartner bezüglich ihrer Anteile am Studien-/Ausbildungsgang in die Pflicht zu nehmen. Allerdings gibt es in der konkreten Ausgestaltung Spielraum.

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