Vertragliche Verzahnung der Lernorte
Von wegen wenig Spielraum
Die vertragliche Verzahnung der Lernorte ist für das duale Studium eine konstitutive Voraussetzung, um als solches akkreditiert zu werden. Häufig wird darunter eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Hochschule und den Praxiseinrichtungen verstanden. Doch das ist nicht die einzige Form, sondern es gibt durchaus mehrere Varianten, die den Sinn der vertraglichen Beziehung zur Regelung und Festschreibung der organisatorischen und inhaltlichen Verzahnung der Lernorte erfüllen. Hierzu lohnt sich ein genauerer Blick auf die unterschiedlichen Beziehungskonstellationen der zentralen Stakeholder und deren Perspektiven auf das duale Studium.