Das Rechtsverhältnis zwischen Studierenden und Betrieben in praxisintegrierenden dualen Studiengängen
Im letzten Heft dieser Zeitschrift (Koch-Rust/Rosentreter 2024, S. 173ff.) wurde das im Titel genannte Rechtsverhältnis als ein arbeitsrechtlich geprägtes und damit dem Tarifrecht unterfallendes bezeichnet. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass aufgrund der hochschulrechtlichen Gesamtprägung des dualen Studiums in praxisintegrierenden Studiengängen eine abweichende Sichtweise vonnöten ist. Arbeits- und damit auch Tarifrecht sind nicht anwendbar.